RARE ist anerkannter Freiberufler

- seit 1996 offiziell anerkannt im Wortlaut des §18 EStG und des §1 PartGG

§18 EStG - Zitat -
Voraussetzung (für einen Freiberufler) ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 

$1 PartGG (2) - Zitat -
Die Freien Berufe haben auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

Ohne Gesetzesgrundlage - Zitat - 

Dieses Zitat wird Michelangelo di Lodovico Buonarroti Simoni unterstellt - obwohl  es nicht wirklich bewiesen ist.      Aber diese Aussage ist so schön, um wahr sein zu müssen.

RARE ist auch Freelancer

-  jeder Freiberufler ist Freelancer,
-  aber nicht jeder Freelancer ist rechtlich anerkannter Freiberufler!